Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir offerieren Ihnen die hier beschriebenen Objekte auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weiterhin bieten wir Ihnen unsere Dienstleistung als Makler an. Objektinformationen für unsere Angebote übernehmen wir von Dritten. Wir können keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Irrtum, Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung der angebotenen Objekte bleiben vorbehalten.
Für das Zustandekommen eines Maklervertrages genügt die Annahme unserer Angebotsangaben oder die Auswertung unserer Nachweise.
Da der Inhalt vertraulich ist, dürfen weder das Angebot noch Einzelheiten daraus Dritten ohne unsere Einwilligung weitergegeben werden. Als Doppelmakler sind wir für beide Vertragsparteien tätig. Bei Abschluss des Hauptvertrages über ein von uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt ist die vereinbarte Maklercourtage fällig und zahlbar. Dies gilt auch dann, wenn Sie den erhaltenen Nachweis an einen Dritten unberechtigt weitergeben und dieser oder eine andere Person den Hauptvertrag abschließt. Sie schulden uns sodann die Provision, als ob Sie diesen Vertrag selbst abgeschlossen hätten.
Für die Entstehung unseres Provisionsanspruches genügt Mitursächlichkeit unserer Maklertätigkeit und, dass der Vertragsabschluss erst nach unserer Tätigkeit erfolgt. Die Provision steht uns auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder gleichwertiges Geschäft zustande kommt und der erstrebte wirtschaftliche Erfolg durch den Hauptvertrag eingetreten ist. Dies gilt auch, wenn der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen wird oder über ein anderes Objekt des Vertragspartners zustande kommt.
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen aufgrund unserer Tätigkeit zustande kommen (Folgegeschäfte).
Weisen wir eine Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nach, von der Sie bereits Vorkenntnis haben, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Die vom Käufer bzw. Mieter an uns zu zahlende Courtage beträgt bei:
VERKAUF 5,25 % des Kaufpreises (Gegenleistung inkl. Nebenleistungen)
VERMIETUNG VON GEWERBERAUM 3,0 Bruttomonatsmieten (Nettomieten zzgl. Nebenkosten)
(Die vorstehend genannten Konditionen verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.)
VERMIETUNG VON WOHNRAUM 2,38 Nettomonatsmieten (gesamt, d.h. inkl. Mehrwertsteuer unter Angabe des Endpreises)
Bei Staffelmietverträgen wird für die Berechnung der Courtage die Durchschnittsmiete über die vorgesehene Vertragslaufzeit zugrunde gelegt.
Sofern wir Ihnen Immobilien anbieten, mit dem Hinweis „courtagefrei für den Mieter | Käufer“, werden wir vom Vermieter bzw. Verkäufer honoriert.
Bei Mietangeboten ist die Voraussetzung für die Übernahme unserer Courtage durch den Vermieter, der Abschluss eines Mietvertrages mit einer festen Laufzeit von mindestens fünf Jahren. Bei kürzeren Laufzeiten werden wir nur anteilig vom Vermieter bezahlt. Die Differenz auf drei Brutto-Monatsmieten ((Nettomiete zzgl. Nebenkosten) x 3) zuzüglich Mehrwertsteuer ist dann vom Mieter an uns zu bezahlen
Bei Verkaufsangeboten mit dem Hinweis „courtagefrei“ werden wir grundsätzlich vom Verkäufer honoriert.
Wir bearbeiten Ihren Auftrag fachgerecht, haften indes nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder sofern im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung die Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Der Schadensersatzanspruch bei leichter Fahrlässigkeit ist stets auf den nach dem Vertragsverhältnis bei Vertragsabschluss als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Gerichtsstand ist, sofern Sie Kaufmann oder juristische Person sind, Hamburg
